Damit können die lang diskutierten Werbeverbote nun in Kraft treten. Einige der Verbote gelten ab 2021 und damit bereits in einigen Monaten, andere werden später umgesetzt. Wir informieren darüber, was sich ändern wird.
Kinowerbung für Zigaretten nur bei Filmen ohne Jugendfreigabe
Bisher gab es bei Kinowerbung für Tabakprodukte eine (uhr-) zeitliche Beschränkung: Werbung für Zigaretten durfte nur vor Filmen gezeigt werden, die nach 18:00 Uhr begannen. Ab dem kommenden Jahr ändert sich das: Tabakwerbung darf dann grundsätzlich nur gezeigt werden, wenn der Film erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Damit wird gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche, die ins Kino gehen, dort keine Zigarettenwerbung sehen.
Ebenfalls ab 2021 gilt dieses Verbot: Es dürfen keine Gratisproben mehr verteilt werden. Einzige Ausnahme: In Fachgeschäften können auch weiterhin kostenfreie Probepackungen über die Ladentheke gehen.
Außenwerbeverbot kommt stufenweise
Insbesondere das Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte war in den vergangenen Jahren Gegenstand vieler Diskussionen. Es wird nun stufenweise in Kraft treten: ab dem 1. Januar 2022 gilt es für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 auch für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten. Damit gehört Zigarettenwerbung auf Plakatwänden und an Bushaltestellen ab dem übernächsten Jahr der Vergangenheit an und nach und nach verschwindet auch die Werbung für Tabakerhitzer und E-Zigaretten. Auch bei dieser Regelung gibt es eine Ausnahme für Geschäfte des Fachhandels. Sie dürfen auf ihren eigenen Außenflächen und in ihren Schaufenstern weiter für Tabakprodukte werben. Mit dem Inkrafttreten des Außenwerbeverbots in Deutschland wird es zukünftig in der gesamten Europäischen Union keine Außenwerbung für Zigaretten mehr geben.
Neue Regelungen schützen vor allem Jugendliche
Aus zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass Jugendliche, die viel Werbung für Zigaretten sehen, auch eher anfangen zu rauchen. Vor allem vor diesem Hintergrund sind die neuen Regulierungen ein großer Fortschritt, denn hierdurch werden Heranwachsende in Zukunft deutlich seltener in Kontakt mit Tabakwerbung kommen.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen finden Sie auf der <link https: www.bundesrat.de de plenum bundesrat-kompakt _blank external-link-new-window>Website des Bundesrats
Quellen:
Bundesrat KOMPAKT. Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 993. Sitzung am 18.09. 2020 unter www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/993-node.html
typo3/Höltschi R., Deutschland verbietet Tabakwerbung fast vollständig – und die Schweiz wird zur Werbeinsel. Neue Zürcher Zeitung online, abgerufen am 16.09. 2020 unter www.nzz.ch/wirtschaft/deutschland-verbietet-tabakwerbung-fast-vollstaendig-nzz-ld.1564379
Morgenstern M, Sargent JD, Isensee B, Hanewinkel R. From never to daily smoking in 30 months: The predictive value of tobacco and non-tobacco advertising exposure. BMJ Open 3, e002907 (2013).