Nordrhein-Westfalen

Am 1. Mai 2013 ist in Nordrhein-Westfalen die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2008 in Kraft getreten. Seit diesem Tag ist das Rauchen in umschlossenen Räumen der folgenden Einrichtungen verboten:

  • Öffentliche Einrichtungen, z. B. Landes- und Kommunalbehörden, Gerichte, alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung
  • Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 
  • Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, z. B. Schulen, Jugendzentren, Universitäten
  • Sporteinrichtungen, z. B. Sporthallen, Hallenbäder
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z. B. Theater, Museen, Spielhallen, Kinos
  • Flughäfen
  • Gaststätten, Diskotheken
  • Einkaufszentren und Einkaufspassagen

Die Einrichtung von Raucherräumen ist nicht mehr gestattet. Das Rauchverbot gilt für alle Produktgruppen und umfasst damit sowohl E-Zigaretten und Wasserpfeifen sowie Kräuterzigaretten. Auf Grundstücken von Schulen sowie in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe und auf gesondert ausgewiesenen Spielplätzen ist ebenfalls das Rauchen verboten.

Quelle

Website des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in NRW, MGEPA
http://www.mgepa.nrw.de/ 


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Landesgesetz NRW