Bayern

Bei einem Volksentscheid am 4. Juli 2010 sprach sich eine Mehrheit der bayrischen Wählerinnen und Wähler für ein generelles Rauchverbot aus. Daher sind in diesem Bundesland zum 1. August 2010 neue Regelungen in Kraft getreten. Die bis zu diesem Stichtag geltenden Ausnahmen des Rauchverbots wurden gestrichen, wie beispielsweise das Rauchen in „Bier,- Wein- und Festzelten“ oder „Gaststätten mit bis zu 75 Quadratmetern Grundfläche und ohne abgetrennten Nebenraum“. In der aktuellen Form sind nur „echte geschlossene Gesellschaften“ von dem Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. Hiermit sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, also etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Taufen gemeint.

Eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Website des Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Das aktuelle Gesetz können Sie hier herunterladen.