Mecklenburg-Vorpommern
Rauchfrei bleiben in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Juli 2007 Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Heime, Sport-, Kultur- und Veranstaltungsstätten, Fährterminals und Flughäfen. Seit 1. Januar 2008 gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch in Gaststätten, Kneipen und Diskotheken. Nebenräume für Raucherinnen und Raucher sind so zu gestalten, dass der Tabakrauch Nichtrauchende nicht gefährdet. Seit dem 31. Dezember 2009 gelten Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot, zum Beispiel für Gaststätten, die weniger als 75 Quadratmeter Grundfläche aufweisen. Hier darf weiter geraucht werden, allerdings nur, wenn keine selbst zubereiteten Speisen serviert werden. Unter 18-Jährigen muss der Zugang in diese Kneipen verwehrt werden.
Schauspielerinnen und Schauspieler dürfen als Teil ihrer künstlerischen Darbietungen auf der Bühne weiterhin rauchen. Auch Gefangenen in Hafträumen und Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Heimen kann aufgrund bestimmter Indikationen eine Sondererlaubnis erteilt werden.
Eine Bußgeldverordnung trat am 1. August 2008 in Kraft und ahndet Gesetzesverstöße von Raucherinnen und Rauchern mit bis zu 500 Euro. Personen mit dem Hausrecht der betroffenen Einrichtung müssen mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße rechnen.
Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download