Thüringen
Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es findet Anwendung auf öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Heime, Kulturstätten und weitere öffentlich zugängliche Gebäude wie Vereinshäuser, Begegnungsstätten, Einrichtungen für Dienstleistungen und Handel sowie Gaststätten. Damit bleiben diese Gebäude generell rauchfrei. Personen, die Gastwirtschaften und Diskotheken betreiben, ist die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen gestattet, sofern diese Räume nicht über eine Tanzfläche verfügen.
Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken oder alleinig der privaten Nutzung dienen, sind vom Rauchverbot ausgenommen. Außerdem können in gesundheitlichen Einrichtungen aus konzeptionellen oder therapeutischen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
Gesetzesübertretungen von Raucherinnen und Rauchern können als Ordnungswidrigkeit mit 20 bis 200 Euro Geldbuße geahndet werden. Gastwirte müssen mit 50 bis 500 Euro Geldbuße rechnen.
Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download .