Niedersachsen
In Niedersachsen gilt bereits seit 2005 ein Rauchverbot an Schulen. Seit dem 1. August 2007 sind auch Gaststätten, Diskotheken, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Flughäfen, Heime, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Kulturstätten und sportlich genutzte Gebäude rauchfrei.
Vollständig umschlossene Nebenräume von Gaststätten sind von dem Rauchverbot ausgeschlossen, soweit sie deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sind. Gaststätten, die eine Grundfläche von weniger als 75 Quadratmetern aufweisen, keine zubereiteten Speisen servieren und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren, dürfen ebenfalls das Rauchen zulassen. Am Eingang muss die Gaststätte jedoch deutlich als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet sein. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verboten ist. Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem Haft- und Vernehmungsräume und, unter bestimmten Umständen, auch Patientenzimmer.
Verstöße gegen das niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens können seit November 2007 mit Geldbußen geahndet werden.
Hier finden Sie das Landesgesetz als PDF-Download. Außerdem können Sie hier die Gesetzesänderung vom 10.12.2008 einsehen.