Antwort auf: Beschwerden? Hier posten oder mailen!
Verfasst am: 23.09.2023, 08:10

koneu
Dabei seit: 22. 09. 2023
Rauchfrei seit:
Beiträge: 4 Beiträge
Zitiert von:
Eichel
Das weiß ich auch. So dumm, wie ihr es gerne hättet, kann ich nämlich gar nicht sein.

Glaubt Sonnenkäfer23 vielleicht, wenn ich aka1 wäre, würde ich das öffentlich zugeben? Einen klaren Regelverstoß? Hält sie uns für so doof? Ach ja, noch eine Lebensweisheit für sie: Freunde erkennt man, wenn man sie braucht.
Zitiert von:
Eichel
Aber ich schließe mich ihr an und sage auch, ich bin dann mal raus!
Schade.


Also bevor euch wieder die Löschlust in vorauseilendem Gehorsam überkommt: Mit freundlicher Genehmigung von aka1 hier seine letzte Mail an die BZgA. Ist doch fairer, als ihr es verdient habt, oder?

Zitiert von:
Sehr geehrte Frau ******, sehr geehrte Damen und Herren,
wie oft habe ich Ihnen Verhandlungen "zur Güte" angeboten und Sie vor diesem unzulässigen Schritt gewarnt?
Schau'n Sie nur mal hier 'rein:
[Link auf das Protokoll eines Gerichtsverfahrens, das der User gewonnen hat, obwohl er massiv Werbung betrieben hat]
(Das erste Beispiel, das ich auf die Schnelle gefunden habe, es gibt unzählige andere.) Wie Sie sehen, hat der User sogar Recht bekommen, obwohl er massiv gegen Forenregeln verstoßen hatte, im Gegensatz zu mir.
Kurz zusammengefasst: Wir hatten ein Vertragsverhältnis. Um meinen Account löschen zu dürfen, wäre eine außerordentliche Kündigung notwendig gewesen. Die erfolgte nicht, wäre auch nicht zulässig gewesen, weil ich auf Ihre Verwarnung angemessen reagiert habe.
Und nochmal schöne Grüße an Ihre IT-Fachleute: Unprofessioneller geht's nicht mehr. Statt mich (wie in anderen Foren allgemein üblich) nur als User zu sperren (wozu gem. "virtuellem Hausrecht" keine Begründung notwendig wäre), den ganzen Account löschen.
Ich hoffe nur für Sie, meine Beiträge und unsere PNs sind nicht wirklich gelöscht. Aber keine Sorge, ich habe mir selbstverständlich Kopien angelegt. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als Angestellte einer Bundesbehörde gehandelt haben. Welche Konsequenzen das ergeben kann, muss Ihnen wohl niemand erklären.
Ich gebe Ihnen noch bis kommenden Montag Gelegenheit, dass wird das unter uns regeln, dann werde ich die nötigen juristischen Schritte einleiten. Nicht gegen die BZgA als Behörde, sondern gegen Frau ******, weil sie persönlich die Verantwortung übernommen hat.
Selbstverständlich stehe ich für ein klärendes Gespräch auch vorher jederzeit gern zur Verfügung. Anruf genügt: **** / ** ** ** **
Mit freundlichen Grüßen
******* *****
wie oft habe ich Ihnen Verhandlungen "zur Güte" angeboten und Sie vor diesem unzulässigen Schritt gewarnt?
Schau'n Sie nur mal hier 'rein:
[Link auf das Protokoll eines Gerichtsverfahrens, das der User gewonnen hat, obwohl er massiv Werbung betrieben hat]
(Das erste Beispiel, das ich auf die Schnelle gefunden habe, es gibt unzählige andere.) Wie Sie sehen, hat der User sogar Recht bekommen, obwohl er massiv gegen Forenregeln verstoßen hatte, im Gegensatz zu mir.
Kurz zusammengefasst: Wir hatten ein Vertragsverhältnis. Um meinen Account löschen zu dürfen, wäre eine außerordentliche Kündigung notwendig gewesen. Die erfolgte nicht, wäre auch nicht zulässig gewesen, weil ich auf Ihre Verwarnung angemessen reagiert habe.
Und nochmal schöne Grüße an Ihre IT-Fachleute: Unprofessioneller geht's nicht mehr. Statt mich (wie in anderen Foren allgemein üblich) nur als User zu sperren (wozu gem. "virtuellem Hausrecht" keine Begründung notwendig wäre), den ganzen Account löschen.
Ich hoffe nur für Sie, meine Beiträge und unsere PNs sind nicht wirklich gelöscht. Aber keine Sorge, ich habe mir selbstverständlich Kopien angelegt. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie als Angestellte einer Bundesbehörde gehandelt haben. Welche Konsequenzen das ergeben kann, muss Ihnen wohl niemand erklären.
Ich gebe Ihnen noch bis kommenden Montag Gelegenheit, dass wird das unter uns regeln, dann werde ich die nötigen juristischen Schritte einleiten. Nicht gegen die BZgA als Behörde, sondern gegen Frau ******, weil sie persönlich die Verantwortung übernommen hat.
Selbstverständlich stehe ich für ein klärendes Gespräch auch vorher jederzeit gern zur Verfügung. Anruf genügt: **** / ** ** ** **
Mit freundlichen Grüßen
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