Ehrenamt mit Herz: Neue rauchfrei-Lotsinnen und Lotsen gesucht
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Das rauchfrei-Lotsinnen und Lotsen-Team startet in eine weitere Runde. Ab April 2025 nehmen wir wieder neue Mentorinnen und Mentoren in das Programm auf. Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als rauchfrei-Lotsin bzw.
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Nikotinhaltige E-Zigaretten sind gesundheitlich riskant und ihr Verkauf verboten – darauf hat am Freitag NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hingewiesen. Ausdrücklich warnte sie vor dem Kauf der elektronischen Zigaretten.
Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“, sagte Steffens in Düsseldorf. Die bisher erhältlichen Flüssigsubstanzen, die sogenannten Liquids, enthielten so hohe Mengen an Nikotin, dass sie als Arzneimittel einzustufen seien – und damit unter die strengen Zulassungsauflagen des Arzneimittelgesetzes fielen.
Bei den immer stärker nachgefragten E-Zigaretten verdampfen Liquids mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und werden inhaliert. Die Geräte und Flüssigmischungen werden vor allem im Internet, aber auch in speziellen „E-Shops“ angeboten. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass E-Zigaretten ungefährlich seien, betonte Steffens. Die nächste Konferenz der Gesundheitsminister werde sich mit dem Thema befassen, die EU-Kommission plane eine Überprüfung der gesundheitlichen Folgen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hieß es, bei der Beurteilung der E-Zigaretten gebe es derzeit keine Grundsatzentscheidung.
Dem BfArM, das für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig ist, liegen mehrere Anträge von Landesbehörden vor, in denen es um die Überprüfung einzelner E-Zigaretten-Produkten geht. In einem ersten Fall sei eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden, sagte BfArM-Sprecher Maik Pommer. Dieses Produkt sei in Deutschland aber bisher nicht in den Verkehr gebracht worden. Jedes Liquid müsse im Einzelfall geprüft werden.
Pommer erklärte: „Bei der E-Zigarette wird Nikotin verdampft – und Nikotin wirkt pharmakologisch. Da liegt zunächst die Vermutung nahe, dass es sich um ein Arzneimittel handelt. Aber um das zu ermitteln, bedarf es immer einer sorgfältigen Einzelfallentscheidung.“ Zu den Prüfkriterien gehört, wie hoch der Nikotinanteil ist oder welche Substanzen noch inhaliert werden.