Wo sind die Angaben zu Nikotin und Teer auf den Zigarettenschachteln geblieben?

Über die Warnbilder auf den Zigarettenschachteln ist schon viel diskutiert worden. Das ist keine Überraschung, denn schließlich hat sich das Äußere der Tabakverpackungen erheblich verändert. Statt bloßen Texthinweisen gibt es nun großflächige Warnbilder kombiniert mit einer Textbotschaft.

Und noch etwas hat sich geändert: Die Angaben zu den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerten sind verschwunden. An ihre Stelle ist folgender Hinweis getreten: „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind."

Wie ist es zu dieser Umstellung gekommen und fehlen den Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt nicht wichtige Informationen? Antworten auf diese Frage(n) sind in der europäischen Tabakrichtlinie zu finden, auf die die Einführung der Warnbilder und der neuen textlichen Hinweise zurückgeht. Dort steht, dass Angaben auf Tabakverpackungen zu Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionswerten irreführend seien. Der Grund: Sie vermitteln Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck, dass bestimmte Zigaretten weniger schädlich seien als andere. Dass dieser Eindruck nicht stimmt, ist spätestens seit der Diskussion um Light-Zigaretten bekannt. Der Begriff „Light“ darf schon seit vielen Jahren nicht mehr auf Zigarettenverpackungen stehen. Der Grund: Man hatte festgestellt, dass Raucherinnen und Raucher den geringeren Nikotinanteil der (ehemaligen) „Light-Zigaretten“ ausgeglichen, indem sie mehr rauchten und / oder tiefer inhalierten. 

Einheitliche Obergrenzen für Substanzen definiert

Statt der Angaben über Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid gibt es Obergrenzen für diese Substanzen, an die sich alle Hersteller halten müssen. Diese Grenzwerte wurden schon in der Vorgängerin der aktuellen Tabakrichtlinie definiert und wurden in die aktuelle Fassung „übernommen. Sie lauten:

  • Teergehalt: 10 mg je Zigarette
  • Nikotingehalt: 1,0 mg je Zigarette;
  • Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg je Zigarette

Hersteller und Importeure werden über die Tabakrichtlinie außerdem dazu verpflichtet, die Zusatzstoffe aller Erzeugnisse, die sie in der EU in Verkehr bringen, zu melden. Für bestimmte Substanzen, die besonders giftig sind bzw. verstärkt zum Suchtpotential des Tabakprodukts beitragen, gelten zusätzlich besondere Meldepflichten. Grundsätzlich ist die EU darum bemüht, mehr Transparenz bezüglich der Inhaltsstoffe zu schaffen, muss jedoch gleichzeitig die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller von Tabakerzeugnissen angemessen berücksichtigen.

Weitere Informationen über giftige Substanzen im Zigarettenrauch finden Sie im Tabakatlas 2015, den Sie über folgenden Link einsehen können: <link https: www.dkfz.de de tabakkontrolle download publikationen sonstveroeffentlichungen tabakatlas-2015-final-web-dp-small.pdf>

www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/Tabakatlas-2015-final-web-dp-small.pdf

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Fazit:

Jedes Tabakprodukt ist gesundheitsschädlich. Entsprechende Angaben über konkrete Inhaltsstoffe auf den Verpackungen könnten darüber hinweg täuschen und Verbraucherinnen und Verbraucher glauben machen, dass es weniger schädliche bzw. eventuell sogar „harmlose“ Tabakprodukte gebe.

Quelle: 

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/=

ec.europa.eu/health//sites/health/files/tobacco/docs/dir200137ec_tobaccoproducts_de.pdf