Seit zwölf Monaten verboten: Zigarettenwerbung an Plakatwänden und Bushaltestellen
Es geht um großflächige Zigarettenwerbung an Plakatwänden und Bushaltestellen. Die ist nämlich seit über zwölf Monaten verboten und seitdem deshalb im öffentlichen Raum auch nicht mehr zu sehen. Ihnen ist das noch gar nicht aufgefallen? Das ist nicht weiter verwunderlich. Schließlich wirkt Werbung zum großen Teil auf unbewusstem Wege. Und dennoch macht das Zigaretten-Außenwerbeverbot einen großen Unterschied – ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die nun in einer Gesellschaft groß werden, in der sie nicht mehr zwangsläufig und regelmäßig mit Zigarettenwerbung in Kontakt kommen.
Jetzt auch Plakatwerbung für Tabakerhitzer verboten
Vielleicht ist Ihnen im vergangenen Jahr Werbung für sogenannte „Tabakerhitzer“ ins Auge gestochen. Das sind Geräte, in denen der Tabak nicht (wie bei regulären) Zigaretten verbrannt, sondern erhitzt wird. Tabakerhitzer werden in großem Stil als Alternative zum herkömmlichen Rauchen beworben. Doch seit Kurzem ist auch damit Schluss, zumindest ebenfalls auf Außenwerbeflächen, also an Plakatwänden und Bushaltestellen. Seit dem 1. Januar 2023 darf dort nämlich nicht mehr für Tabakerhitzer geworben werden.
In einem Jahr: Außenwerbeverbot für E-Zigaretten
Genau in einem Jahr, am 1. Januar 2024, trifft das Verbot von Plakatwerbung ein weiteres Produkt: E-Zigaretten. Für alle, die den Unterschied zwischen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht kennen, gibt es in dieser News Abhilfe.
Die Reglementierung von Tabakwerbung hat eine lange Geschichte. Wussten Sie beispielsweise, dass bereits im Jahr 1975 in Deutschland Zigarettenwerbung in Radio und Fernsehen verboten wurde? Im Jahr 2007 ist dann das Verbot für Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften und dem Internet in Kraft getreten. Das zuletzt beschlossene und zum großen Teil bereits in die Tat umgesetzte Außenwerbeverbot für Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Zigaretten ist ein weiterer großer Schritt der Regulierung von Tabakwerbung.
Fazit
Werbung für Zigaretten und verwandte Produkte verschwindet zunehmend aus dem öffentlichen Raum. Es gibt aber immer noch Nischen und Orte, an denen geworben wird, zum Beispiel vor Kinofilmen, die ab 18 Jahren zugelassen sind. Viele aus der rauchfrei-Community können sich dann in ihrem Kinosessel gemütlich zurücklehnen und genießen, dass sie nicht mehr zur Zielgruppe gehören.
Sie möchten auch aufhören zu rauchen? Mehr Infos unter Aufhören.
Quelle:
bundesregierung.de (2020). Tabakwerbung wird weitgehend verboten. Abgerufen am 23.12. 2022 unter www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/tabakwerbeverbot-1766070