Vor Tabakrauch geschützt – auch am Arbeitsplatz!

Schon gewusst? Am 27. April ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bereits im Jahr 1984 wurde dieser Tag von der internationalen Arbeitsorganisation ILO (engl.: International Labour Organisation) ausgerufen.

Helles Großraumbüro mit Schreibtischen und arbeitenden Menschen an Computern

Gesetzliche Regelungen gegen den blauen Dunst bei der Arbeit
Heutzutage erinnern uns vor allem ältere Serien und Filme daran, dass es auch in Deutschland mal eine Zeit gab, in der es ganz normal war, dass im Büro und in der Fabrikhalle geraucht wurde. Seitdem hat sich in punkto Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz viel zum Positiven verändert – vor allem dank gesetzlicher Regelungen, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eingeführt wurden.

So steht seit dem Jahr 2002 in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet sind, ihre nichtrauchenden Beschäftigten vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Seitdem haben Beschäftigte in Deutschland ein Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Etwas komplizierter wird das an „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“, zum Beispiel in der Gastronomie. In manchen Bundesländern darf in Gaststätten nämlich teilweise noch geraucht werden. Die Angestellten, die dort arbeiten und rauchende Gäste bedienen, sind dadurch automatisch deren Tabakrauch ausgesetzt.

Außerdem gilt für alle Betriebe in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin ist geregelt, dass im Betrieb an Personen unter 18 Jahren weder Tabak noch Alkohol abgegeben werden darf. Das Gleiche gilt im Übrigen für E-Zigaretten.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können beim Rauchstopp helfen
Untersuchungen zeigen, dass in einigen Berufen überdurchschnittlich viel geraucht wird – so etwa unter Kellnern und Kellnerinnen und Barkeepern bzw. Barkeeperinnen. In diesen Berufen rauchen 47 Prozent der Beschäftigten. Im Vergleich dazu greifen Ingenieure und Ingenieurinnen deutlich seltener zur Zigarette. Hier liegt die Quote der Rauchenden zum Beispiel bei knapp neun Prozent.

Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz können dazu beitragen, dass Beschäftigte vermehrt zur Zigarette greifen. Die Arbeit kann aber auch zum Ort werden, an dem Menschen aufhören zu rauchen: mit Hilfe von Rauchstopp-Angeboten. In der Regel sind das Gruppenkurse, die sich direkt an Beschäftigte wenden und zumeist auch vor Ort in den Betrieben stattfinden. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin stellt meist die Räume zur Verfügung und bezahlt in der Regel auch den Kurs, der typischerweise in der Arbeitszeit stattfindet. Über diese Website kann man sich über rauchfrei-Kurse im Betrieb (und auch außerhalb) informieren: http://www.rauchfrei-programm.de/. Inzwischen gibt es auch zahlreiche online durchgeführte Rauchstopp-Angebote.

Mehr Infos zum Thema „Rauchen in der Arbeitswelt“ finden Sie hier.

Quellen:
- Deutsches Krebsforschungszentrum (2020). Tabakatlas Deutschland 2020, online abrufbar unter: Informationen zur Tabakkontrolle (dkfz.de)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) §5 Nichtraucherschutz. Online abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__5.htm